Batteriegesetzhinweise

Das Batteriegesetz (BattG) regelt die Verantwortung für die Entsorgung von Batterien und Akkus in Deutschland. Es verpflichtet Hersteller und Importeure, ihre Produkte mit einer umweltverträglichen Entsorgung zu versehen und die Kosten für die Rücknahme und Entsorgung von verbrauchten Batterien und Akkus zu übernehmen.

Konsumenten sind verpflichtet, gebrauchte Batterien und Akkus an einer offiziellen Sammelstelle abzugeben oder an den Verkäufer zurückzugeben. Batterien und Akkus dürfen nicht in den normalen Hausmüll entsorgt werden, da sie giftige Stoffe enthalten, die die Umwelt und die Gesundheit schädigen können.

Es ist wichtig, das Batteriegesetz zu beachten, um eine umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkus sicherzustellen und gleichzeitig die rechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen.